Sicherheitshinweise zu LKW-Hub-Arbeits-Bühnen
Einweisung des jeweiligen Gerätetyps beachten und immer danach handeln! Nur schriftlich beauftragte, eingewiesene und befugte Personen dürfen die Hub-Arbeits-Bühnen bedienen! WICHTIG: Betriebsanleitung beachten! Es gilt die VBG 14 und STVO!
- Stützen immer komplett ausfahren! Auf festen Untergrund achten!
- HUB-ARBEITS-BÜHNE immer waagerecht aufbauen, Unterleg-Platten verwenden!
- Zuerst Korbarm auffahren, dann Hubarm aus Ablage fahren!
- HUB-ARBEITS-BÜHNE nicht überlasten!
HUB-ARBEITS-BÜHNE ist kein Kran! - Den Arbeitskorb bei ausgefahrener HUB-ARBEITS-BÜHNE nicht verlassen!
- Gerät beim Arbeiten nicht aufsetzen!
- Nur eingewiesene Personen über 18 Jahre sind zur Bedienung befugt! Aufsichtspflicht!
- Beim Arbeiten am Gefälle immer Hangaufwärts arbeiten, HUB-ARBEITS-BÜHNE waagerecht aufstellen!
- Führerscheinklassen beachten!
- Windstärke beachten! – Bei Windstärke 8 ist der Einsatz nur eingeschränkt möglich. Ab Windstärke 9 ist der Einsatz nicht mehr erlaubt!
Geräteausführung
- Schwere Gerräte-Ausführung
– höheres Eigengewicht = größere seitliche Reichweite bis 6 m - Leichte Geräte-Ausführung
– geringes Eigengewicht, schmale Abstützung = geringere seitliche Reichweite
Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen
Nennspannung | Mindestabstand |
bis 1.000 V | 1,00 m |
über 1kV – 110kV | 3,00 m |
über 110 kV – 220 kV | 4,00 m |
über 220 kV – 380 kV | 5,00 m |