Sicherheitshinweise zu LKW-Hub-Arbeits-Bühnen

Einweisung des jeweiligen Gerätetyps beachten und immer danach handeln! Nur schriftlich beauftragte, eingewiesene und befugte Personen dürfen die Hub-Arbeits-Bühnen bedienen! WICHTIG: Betriebsanleitung beachten! Es gilt die VBG 14 und STVO!

  1. Stützen immer komplett ausfahren! Auf festen Untergrund achten!
  2. HUB-ARBEITS-BÜHNE immer waagerecht aufbauen, Unterleg-Platten verwenden!
  3. Zuerst Korbarm auffahren, dann Hubarm aus Ablage fahren!
  4. HUB-ARBEITS-BÜHNE nicht überlasten!
    HUB-ARBEITS-BÜHNE ist kein Kran!
  5. Den Arbeitskorb bei ausgefahrener HUB-ARBEITS-BÜHNE nicht verlassen!
  6. Gerät beim Arbeiten nicht aufsetzen!
  7. Nur eingewiesene Personen über 18 Jahre sind zur Bedienung befugt! Aufsichtspflicht!
  8. Beim Arbeiten am Gefälle immer Hangaufwärts arbeiten, HUB-ARBEITS-BÜHNE waagerecht aufstellen!
  9. Führerscheinklassen beachten!
  10. Windstärke beachten! –  Bei Windstärke 8 ist der Einsatz nur eingeschränkt möglich. Ab Windstärke 9 ist der Einsatz nicht mehr erlaubt!

 

Geräteausführung

  1. Schwere Gerräte-Ausführung
    – höheres Eigengewicht = größere seitliche Reichweite bis 6 m
  2. Leichte Geräte-Ausführung
    – geringes Eigengewicht, schmale Abstützung = geringere seitliche Reichweite

 

Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen

 Nennspannung   Mindestabstand
 bis 1.000 V   1,00 m
 über 1kV – 110kV   3,00 m
 über 110 kV – 220 kV    4,00 m
 über 220 kV – 380 kV   5,00 m

 

 

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